Ihr Eintritt in eine Kirche bzw. Religionsgemeinschaft ist gegenüber der maßgeblichen Kirche oder Religionsgemeinschaft zu erklären.
Ihren Austritt aus der Kirche/Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber Ihrem zuständigen Standesamt erklären.
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Ihren Austritt aus der Kirche/Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber Ihrem zuständigen Standesamt erklären.