Der Eintritt in die Kirche/Religionsgemeinschaft ist gebührenfrei.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.
Der Eintritt in die Kirche/Religionsgemeinschaft ist gebührenfrei.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.