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Einrichtung einer eingeschränkten Haltverbotszone mit ausgewiesenen Parkflächen im Mühlenkamp

Die im Mühlenkamp bestehenden Haltverbote mussten auf Grund der neuen Verkehrssituation angepasst werden. Entsprechend wurde für den gesamten Mühlenkamp eine eingeschränkte Haltverbotszone angeordnet mit dem Zusatz, dass das Parken in markierten Flächen erlaubt ist. Die bestehenden Haltverbote wurden aufgehoben.

Die neue Beschilderung regelt, dass für den gesamten Mühlenkamp ein eingeschränktes Haltverbot gilt. Dies bedeutet, dass im Fahrbahnbereich nicht länger als 3 Minuten gehalten werden darf, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen, wobei letzteres ohne Verzögerungen durchgeführt werden muss. Es darf nur noch in den markierten Flächen geparkt werden.

In den kommenden Tagen werden im Mühlenkamp die entsprechenden Markierungsarbeiten durchgeführt und die Verkehrszeichen angebracht. Im Anschluss werden alle bestehenden Haltverbote demontiert.

Mit dieser neuen Regelung soll die Parksituation im Mühlenkamp übersichtlicher werden.


15.05.2024 
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