Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Antragsberechtigt ist jeder Ehepartner. Sind beide verstorben, so können deren Eltern oder Kinder einen entsprechenden Antrag stellen.
Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Antragsberechtigt ist jeder Ehepartner. Sind beide verstorben, so können deren Eltern oder Kinder einen entsprechenden Antrag stellen.