Ein formloses Antragsschreiben reicht aus, sofern in einzelnen Planfeststellungsrichtlinien bzw. von den zuständigen Behörden nichts anderes vorgeschrieben wird.
Ein formloses Antragsschreiben reicht aus, sofern in einzelnen Planfeststellungsrichtlinien bzw. von den zuständigen Behörden nichts anderes vorgeschrieben wird.