- Für die Ablegung der in den jeweiligen Berufsgesetzen vorgeschriebenen Prüfung wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro,
- bei Anerkennung von Auslandsabschlüssen wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 bis 150,00 Euro
gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben.