Wenn Sie zur
- Herstellung,
- Gewinnung,
- Aufbewahrung oder
- Vermehrung
von Stoffen, Produkten oder Organismen Eingriffe oder Behandlungen an Wirbeltieren durchführen wollen, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sein können, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.