Es fällt eine Gebühr zwischen 100,00 Euro und 1.000,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Es fällt eine Gebühr zwischen 100,00 Euro und 1.000,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.