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Keine Laubentsorgung durch die Kommunalen Dienste in Oldenburg

Der Herbst hält unaufhaltsam Einzug und davon zeugen nicht nur die Bäume, die ihr Laub abwerfen. In der Vergangenheit haben die Kommunalen Dienste der Stadt Oldenburg in Holstein das Laub, welches in Säcken am Straßenrand zur Abholung abgestellt wurde, eingesammelt und der Entsorgung zugeführt.

Dieser Service wird zukünftig aus mehreren Gründen von den städtischen Mitarbeitern nicht mehr geleistet werden.

Die Sammlung und Entsorgung des anfallenden Laubes hat inzwischen Ausmaße angenommen, die von der Stadt weder finanziell, noch personell geleistet werden können. Hinzu kommt, dass neben dem Laub vermehrt Grünschnitt und auch Abfall in den Säcken zu finden ist. Dieses Verhalten stellt de facto eine Ordnungswidrigkeit dar, handelt es sich dabei doch um illegale Abfallentsorgung.

Aus den vorgenannten Gründen weist die Stadt Oldenburg erneut darauf hin, dass Abfälle nur in den dafür zugelassenen Anlagen (AVG Johannistal, Fa. Milon, etc.) entsorgt werden dürfen. Verstöße werden von der Ordnungsbehörde verfolgt und können mit einem hohen Bußgeld geahndet werden.

Die Entsorgung des Laubes richtet sich formell nach den Vorschriften der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Oldenburg in Holstein und obliegt im Regelfall den Grundstückseigentümern*innen.

Die Stadt Oldenburg in Holstein bittet in diesem Zusammenhang um Verständnis und Beachtung der kommunalen Satzung.

21.10.2024 
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