07.01.2025 - Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) in Verbindung mit § 27a und §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für das Vorhaben »Aus- und Neubau Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung« zwischen Bad Schwartau und Puttgarden, Planfeststellungsabschnitt 3, Aus- und Neubau der Strecke 1100, beginnend im Bereich Altenkrempe (Bau-km 135,646) bis zum Ende des Planfeststellungsabschnitts im Bereich der Gemeinde Damlos (Bau-km 150,752), einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung hier: 1. Planänderung
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Die Planunterlagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, sowie die Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 9 Absatz 1b UVPG alter Fassung liegen in der Zeit vom 20. Januar 2025 (Montag) bis einschließlich 19. Februar 2025 (Mittwoch) aus.
Die Anhörungsbehörde stellt auch digital den Inhalt der Bekanntmachung und die Planunterlagen (Pläne und Erläuterungen) zu diesem Vorhaben auf der Internetseite BOB-SH, Plattform Planfeststellungsverfahren https://planfeststellung.bob-sh.de, dort unter folgender Kurzbezeichnung "Schiene-DB Schienenanbindung der Fehmarnbeltquerung, PFA 3" beziehungsweise über folgenden Direktlink https://planfeststellung.bob-sh.de/plan/schienenanbindung-fbq-pfa-3 der Öffentlichkeit zur allgemeinen Einsichtnahme bereit.