Änderung der Verkehrsregelung im Mühlenkamp
Im Mühlenkamp wurde von der Einmündung Mühlenkamp / Hospitalstraße bis hinter dem Parkplatz des Krankenhauses / Wagrienschule ein beidseitiges Haltverbot angeordnet. Das bedeutet, dass in diesem Bereich sowohl das Halten als auch das Parken verboten sind.
Die Einrichtung des Haltverbots ist erforderlich geworden, damit der Weg zum Krankenhaus freigehalten wird.
Die derzeit im Mühlenkamp eingerichtete eingeschränkte Haltverbotszone wurde so versetzt, dass sie hinter dem absoluten Haltverbot beginnt. Sie gilt für den Bereich ab Kurzer Kamp / Krankenhaus bis zur Einmündung Mühlenkamp / Hoheluftstraße.
Für die eingeschränkte Haltverbotszone gilt, dass im Fahrbahnbereich nicht länger als 3 Minuten gehalten werden darf, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen, wobei letzteres ohne Verzögerungen durchgeführt werden muss. Das Parken ist dort nur noch in den markierten Flächen erlaubt.