Die Weiterbildung umfasst mindestens 3 fachspezifische Jahre auf Vollzeitbasis und muss innerhalb eines Zeitraumes von 8 Jahren abgeschlossen werden.
- Zusätzlich gelten für das Fachgebiet Oralchirurgie:
Mindestens ein Jahr der Weiterbildung muss in einer Weiterbildungsstätte mit stationärer Anbindung oder klinischem Bezug abgeleistet werden.
Praktische Weiterbildungszeiten auf Vollzeitbasis an einer Weiterbildungsstätte müssen mindestens 3 Monate umfassen.
- Zusätzlich gelten für das Fachgebiet Kieferorthopädie:
Von der dreijährigen fachspezifischen Weiterbildungszeit müssen zwei Jahre ohne Unterbrechung an einer Weiterbildungsstätte abgeleistet werden. Mindestens ein Jahr der fachspezifischen Weiterbildungszeit muss unter fachlicher, wissenschaftlich-verantwortlicher Leitung einer universitären Einrichtung erfolgen. Dies beinhaltet sowohl die praktischen Aktivitäten als auch die theoretischen Inhalte.
Praktische Weiterbildungszeiten auf Vollzeitbasis an einer Weiterbildungsstätte müssen mindestens 12 Monate umfassen.