06.06.2025 - Überprüfung des Lärmaktionsplans - Hier: Bürgerbeteiligung
Grundlage für die Aufstellung der Lärmaktionspläne ist die Umsetzung der Umgebungslärmrichtli-nie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein. Auf Grundlage der aktuellen Lärmkarten des LfU (Landesamt für Umwelt) aus dem Jahr 2022, die über das Geoportal Umgebungslärm veröffentlicht sind, sind gem. § 47 d BImSchG die Lärmaktionspläne unter Mitwirkung der Öffentlichkeit zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die fertiggestellten Pläne sind dem LfU für die Berichterstattung bis 10. Juli 2025 an die EU-Kommission zu übersenden.
Als Basis für die im Lärmaktionsplan dargestellten Maßnahmen sind ausschließlich die festgestellten und in den Karten des Lärmatlasses dargestellten Lärmquellen heranzuziehen, das bedeutet, dass für Oldenburg nur die Autobahn BAB A 1 westlich des Stadtgebietes maßgeblich ist.
Der bestehende Lärmaktionsplan von 2018 wurde entsprechend überprüft und konnte anhand des veröffentlichten Formblatts der LfU „Vermerks zur vereinfachten Überprüfung des Lärmaktions-plans“ bewertet werden, da sich zwischenzeitlich keine Änderungen der Lärmsituation ergeben haben und dies folglich auch keine Änderungen des Aktionsplanes erforderlich gemacht hat.
Der bestehende Lärmaktionsplan von 2018 und die aktuelle vereinfachte Überprüfung wurden nun hier zur Einsichtnahme und zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschließlich Freitag, den 27.06.2025 eingestellt. Stellungnahmen können per Mail an stadtplanung@stadt-oldenburg.landsh.de oder per Post an die Stadtverwaltung Oldenburg in Holstein, Fachbereich 4, Markt 27, 23758 Oldenburg in Holstein, abgegeben werden.