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Welche Unterlagen benötigen wir? Weitere Infos hier!

Informationen über notwendige Dokumente für die Anmeldung einer Ehe­schließung:

Die Anmeldung zur Eheschließung ist sechs Monate vor der beabsichtigten Eheschließung möglich.

Suchen Sie bitte rechtzeitig die erforderlichen Unterlagen zusammen. Wenn Sie unsicher sind, welche Unterlagen Sie benötigen, berät Sie das Standesamt gern.

Sollte es aus wichtigen Gründen nicht möglich sein, dass beide Partner gemeinsam zur Anmeldung der Eheschließung ins Standesamt kommen können, so ist es möglich, dass die verhinderte Person den Partner mit dem hier bereitgestellten Formular bevollmächtigt, die Anmeldung allein durchzuführen.


1. Nachweise zur Person und zum Wohnort

Als Nachweis zur Person ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Außerdem benötigen Sie eine erweiterte Meldebescheinigung; diese ent­hält Angaben zu Ihrem aktuellen Wohnort, Ihrem Familienstand und ggf. auch zu Ihrer Religion. Normalerweise erhalten Sie die erweiterte Meldebescheinigung bei Ihrem Einwohnermeldeamt. Einige Standesämter stellen sie bei der Anmeldung zur Eheschließung aber auch selbst aus.


2. Vorzulegende Urkunden und Unterlagen

a) Allgemein

Zur Anmeldung benötigen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese wird beim Standesamt Ihres Geburtsortes ausgestellt.

b) Geschiedene  

Geschiedene Personen benötigen zusätzlich zu der obengenannten Abschrift aus dem Geburtenregister noch eine Eheurkunde sowie das rechtskräftige Scheidungsurteil. Als Alternative reicht auch die Vorlage einer Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder eine aktuelle Abschrift aus dem Eheregister. Die erhalten Sie bei dem jeweiligen Standesamt, wo Sie Ihre Ehe geschlossen haben.

c) Verwitwete  

Verwitwete Personen benötigen ebenfalls eine Abschrift aus dem Geburtenregister, eine Sterbeurkunde der/des verstorbenen Ehegattin/Ehegatten bzw. Lebenspartnerin/Lebenspartner, sowie eine Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch. Als Alternative reicht auch die Vorlage einer aktuellen Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde oder eine Abschrift aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister jeweils mit Auflösungsvermerk.

d) Gemeinsame Kinder

Wenn bereits gemeinsame Kinder existieren, so sind auch deren Geburts­urkunden vorzulegen. Sollte ggf. beim Jugendamt eine Sorgeerklärung abge­geben worden sein, so ist auch darüber ein Nachweis zu erbringen.


3. Gebühren

a) Trauungsgebühr

nach deutschem Recht                 60,00 €

nach ausländischem Recht        100,00 €

b) Eheurkunden (1 Stück)          20,00 €

jedes weitere Exemplar                10,00 €

c)  Zusatzgebühren für Trauungen     

außerhalb der Öffnungszeiten   100,00 €

außerhalb der Amtsräume         150,00 €

außerhalb der Öffnungszeiten

und außerhalb der Amtsräume  200,00 €

Trauung im Rathausgarten          200,00 €



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