Bürgervorsteherin oder Bürgervorsteher
Aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung wird die Bürgervorsteherin/ der Bürgervorsteher gewählt. Sie/er ist die/der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung.
Das unentziehbare Vorschlagsrecht hierfür hat die stärkste Fraktion.
Die Bürgervorsteherin der Stadt Oldenburg in Holstein heißt Susanne Knees (CDU) und ist am 08. Juni 2023 in der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oldenburg in Holstein gewählt worden.
Aufgaben der Bürgervorsteherin
Nach Beratung mit dem Bürgermeister setzt die Bürgervorsteherin die Tagesordnung fest und lädt zu den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung ein. Die Sitzungen werden von ihr geleitet und sie ist verantwortlich für deren ordnungsgemäßen Ablauf.
Weiterhin vertritt die Bürgervorsteherin die Belange der Stadtverordnetenversammlung gegenüber dem Bürgermeister als verwaltungsleitendem Organ, sowie in gerichtlichen Verfahren.
Bei Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft mit Anregungen und Beschwerden, haben alle Einwohnerinnen und Einwohner das Recht sich an die Stadtverordnetenversammlung zu wenden. Die Bürgervorsteherin ist hier der direkte Ansprechpartner.
Bei öffentlichen Anlässen verteten die Bürgervorsteherin und der Bürgermeister die Stadt Oldenburg in Holstein nach Außen. Sie stimmen Ihr Auftreten gegenseitig ab.
Besuchszeiten:
Nach Absprache mit der Assistenz des Bürgermeisters - Tel.: 0 43 61 - 498-101.
Vertretung:
- Stellvertretender Bürgervorsteher Lennart Maaß
- Stellvertretender Bürgervorsteher Wolfgang Seidel
Rechtliche Grundlagen
Durch die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, die Hauptsatzung der Stadt Oldenburg in Holstein und die Geschäftsordnung für die Stadtverordentenversammlung Oldenburg in Holstein, wird das Handeln des Bürgervorstehers bestimmt.
Kontakt:
Bürgervorsteherin
Markt 1
Rathaus
23758 Oldenburg in Holstein
- Telefon: 0 43 61 - 50 95 16
- E-Mail: Susanne.Knees@t-online.de