Die Ausschüsse
Die Stadtverordnetenversammlung kann die Vielzahl der anstehenden Probleme nicht alleine in ihren Sitzungen behandeln, denn sie fasst jedes Jahr viele Beschlüsse. Jeder dieser Beschlüsse beinhaltet eine Vorlage, die aus einem einseitigen Antrag oder auch aus dem Haushaltsplan der Stadt Oldenburg in Holstein bestehen kann.
Um diese Vielzahl von Vorlagen sachgerecht bearbeiten zu können, bildet die Stadtverordnetenversammlung (Fach-)Ausschüsse zu abgegrenzten Arbeitsgebieten, in denen Stadtverordnete die parlamentarische "Vorarbeit" leisten. Aufgaben und Zahl der Ausschüsse legt die Stadtverordnetenversammlung fest. Sie bestimmt auch, wie viele Mitglieder ein Ausschuss haben soll. Lediglich der (Haupt- und) Finanzausschuss muss aufgrund gesetzlicher Vorschrift in jedem Fall eingerichtet werden.
Die Ausschüsse wählen ein Mitglied für den Vorsitz und seine Stellvertretung. Die Ausschusssitzungen sind grundsätzlich öffentlich.
Dem Ausschuss werden alle Vorlagen, für die er zuständig ist, von der Stadtverordnetenvorsteherin/vom Stadtverordnetenvorsteher zur Beratung zugewiesen. Nach Behandlung der Vorlagen erfolgt eine Abstimmung in den Fachausschüssen. Diese Abstimmung ist zugleich eine Empfehlung für die Stadtverordnetenversammlung, ebenso zu entscheiden. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt letztendlich über diese Empfehlung ab und trifft damit die endgültige Entscheidung.
Derzeit gibt es folgende Ausschüsse: