Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Die Stadt Oldenburg in Holstein bemüht sich, ihren Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0..
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot der Website oldenburg-holstein.de und ihre mobilen Anwendungen.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wure am 01.09.2019 erstellt.
Die technische Überprüfung wurde noch nicht durchgeführt.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
- PDF-Dokumente können nicht vorgelesen werden.
- Externe Webinhalte sind nicht immer barrierefrei. Die veröffentlichten externen Links werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und zusammengestellt. Die Stadt Oldenburg in Holstein hat keinen Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und Inhalte der verlinkten Seiten. Sie ist nicht für den Inhalt der verknüpften Seiten verantwortlich und macht sich den Inhalt nicht zu eigen. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte sowie für Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Website, auf die verwiesen wurde. Die Haftung desjenigen, der lediglich auf die Veröffentlichung durch einen Link hinweist, ist ausgeschlossen. Für fremde Inhalte ist die Stadt Oldenburg in Holstein nur dann verantwortlich, wenn sie von ihnen, das heißt auch von einem eventuellen rechtswidrigen beziehungsweise strafbaren Inhalt, positive Kenntnis hat, und es technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern.
- Keine Umsetzung von Informationen in Gebärdensprache. Informationen in Gebärdensprache zum Behindertengleichstellungsgesetz finden Sie unter folgenden externen Link: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
- Leichte Sprache ist nicht umgesetzt. Alternativ bieten wir Ihnen an, unverständliche Textinhalte telefonisch unter 04361-498110 oder per E-mail zu erklären.
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?
Die Redaktion der Stadt Oldenburg in Holstein arbeitet daran die Barrieren auf der Webseite oldenburg-holstein.de abzuschaffen. Falls Sie auf Barrieren bei der Verwendung dieser Webseite stoßen oder weitere Anregungen haben, haben Sie hier die Möglichkeit bestehende Barrieren zu melden:
Kontakt zur Landesbeauftragten für die digitale Barrierefreiheit
Sollten die Stadt Oldenburg in Holstein auf Ihr Feedback nicht oder nicht zureichend eingehen, können sich bei der Beschwerdestelle von Schleswig-Holstein beschweren. So kann man sich beschweren:
- mit einem Brief
- mit einer Email
- mit einem Anruf
- in einem Gespräch in der Beschwerdestelle
Die Beschwerdestelle hat bis zu einem Monat Zeit für die Antwort, ansonsten muss die Beschwerdestelle Ihnen einen Bescheid geben und sie muss Ihnen die Gründe dafür nennen. Die Beschwerdestelle arbeitet zusammen mit dem Ministerium für Digitalisierung.
Kontakt zur Beschwerdestelle:
Schlichtungsstelle BGG