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Einzhelhandelskonzept

Das Einzelhandelsentwicklungskonzept ist die notwendige Grundlage für rechtssichere Bebauungsplanfestsetzungen hinsichtlich der Sortiments- und Verkaufsflächenfestsetzungen an bestimmten Standorten. Es gibt als informelles Planungsinstrument einen Entwicklungsrahmen und notwendige Begründungen. Es ersetzt nicht die baurechtliche Steuerung von Planungsvorhaben und keine Verträglichkeitsuntersuchungen von Einzelvorhaben.
Damit das Einzelhandelskonzept als Grundlage für eine nachhaltige Einzelhandelsentwicklung dienen kann, musste dieses als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen werden.
Der erste Entwurf des aktuellen Konzeptes wurde der Selbstverwaltung und der Verwaltung am 02.12.2016 vorgestellt und am 30.03.2017 in der Stadtvertretung beschlossen.

Das Einzelhandelskonzept können Sie hier einsehen:

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