Erweiterung des Gebietes für die vorbereitenden Untersuchungen
Im Rahmen der verschiedenen Bürgerbeteiligungen in den verschiedenen Handlungsfeldern „Kultur und Bildung“, „Generationsübergreifende Verbesserung des Wohnstandortes“, „Sport, Freizeit und Erholung“ wurden die Freizeitparks häufig als mangelhaft eingebundene Orte jedoch mit viel Potenzial identifiziert.
Aus diesem Grund wurde durch die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 19.12.2016 erstmalig die Erweiterung des VU-Gebietes beschlossen.
Dieser Antrag wurde vom Fördergeber jedoch abgelehnt, da im Rahmen von vorbereitenden Untersuchungen, egal ob später hierzu eine Notwendigkeit besteht oder auch nicht, u.a. auch eine Prüfung über das Anwendungserfordernis des Sanierungsrechtes im sog. umfassenden Verfahren gem. §§ 142 ff BauGB vorgenommen wird.
Aus diesem Grund sollte das bereits beschlossene VU-Erweiterungsgebiet nochmals leicht erweitert werden. Diese Erweiterung wurde durch die Stadtvertretung am 30.03.2017 beschlossen. Das Ministerium hat am 01. Juni 2017 dem Antrag zugestimmt.
Hier finden Sie den Lageplan für die Gebietserweiterung der vorbereitenden Untersuchungen:
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