Kontakt zur Landesbeauftragten für die digitale Barrierefreiheit
Sollten die Stadt Oldenburg in Holstein auf Ihr Feedback nicht oder nicht zureichend eingehen, können sich bei der Beschwerdestelle von Schleswig-Holstein beschweren. So kann man sich beschweren:
- mit einem Brief
- mit einer Email
- mit einem Anruf
- in einem Gespräch in der Beschwerdestelle
Die Beschwerdestelle hat bis zu einem Monat Zeit für die Antwort, ansonsten muss die Beschwerdestelle Ihnen einen Bescheid geben und sie muss Ihnen die Gründe dafür nennen. Die Beschwerdestelle arbeitet zusammen mit dem Ministerium für Digitalisierung.
Kontakt zur Beschwerdestelle:
Schlichtungsstelle BGG