Die Sondernutzungserlaubnis ist rechtzeitig vor Beginn der Außengastronomie zu beantragen.
Sie wird befristet oder auf Widerruf erteilt und kann zugleich Bedingungen und Auflagen enthalten.
Die Sondernutzungserlaubnis ist rechtzeitig vor Beginn der Außengastronomie zu beantragen.
Sie wird befristet oder auf Widerruf erteilt und kann zugleich Bedingungen und Auflagen enthalten.