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Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Oldenburg in Holstein im Rahmen der Überprüfung von Identitätsdokumenten mit dem Dokumentenprüfsystem der Bundesdruckerei

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?


Verantwortlich für die Datenverarbeitung bei der Stadt Oldenburg in Holstein ist der Bürgermeister der Stadt Oldenburg in Holstein.

Stadt Oldenburg in Holstein
Der Bürgermeister
Markt 1
23758 Oldenburg in Holstein
04361 498-0
info@stadt-oldenburg.landsh.de


2. An wen kann ich mich bei Fragen zum Datenschutz wenden?


Für Fragen zum Datenschutz steht die Datenschutzbeauftragte der Stadt Oldenburg in Holstein zur Verfügung.

Svenja Dieck
Rathaus, Markt 1, 23758 Oldenburg in Holstein
Zimmer 2.09
04361 498-125
svenja.dieck@stadt-oldenburg.landsh.de


3. Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden meine Daten verarbeitet?


Die Stadt Oldenburg in Holstein erhebt Ihre personenbezogenen Daten im Verfahren zur Überprüfung von Identitätsdokumenten. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung findet sich in Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 2 Absatz 1 und § 23 Abs. 1 BMG (Meldebehörden), § 2 Absatz 2 PAuswG und § 6 Absatz 2 PaßG (Pass- und Personalausweisbehörden) sowie § 9 PStG, § 5 PStV (Standesämter), sowie § 3 Absatz 1 LDSG.


4. Werden meine Daten weitergegeben?


Im Falle der Feststellung einer Inkriminierung werden Ihre Daten an folgende Empfänger weitergegeben:

a) Landeskriminalamt


5. Wie lange werden meine Daten gespeichert?


In den Fällen der Feststellung einer Inkriminierung des Identitätsdokumentes wird nach der Übergabe des Prüfprotokolls an die Polizei der Prüfbericht maximal 7 Tage gespeichert und anschließend vom Rechner gelöscht. Der Ausdruck des Prüfberichts wird vernichtet, wenn sowohl seit der Mitteilung des Prüfergebnisses durch das Landeskriminalamt als auch seit der Übermittlung der Auswertung der Statistik an das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration ein Monat vergangen ist.

In allen anderen Fällen erfolgt keine Speicherung der Daten.


6. Welche Rechte habe ich als von der Datenverarbeitung betroffene Person?


Bezogen auf die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten haben Sie bezüglich der Überprüfung von Identitätsdokumenten mit dem Dokumentenprüfsystem der Bundesdruckerei gegenüber der Stadt Oldenburg in Holstein das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO); letzteres jedoch nur, sofern nicht ein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht.

Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen Vorschriften des Datenschutzrechts verstößt, haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 Abs. 1 DSGVO). In Schleswig-Holstein ist dies die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, Holstenstraße 98, 24171 Kiel, Telefon: 0431 988-1200, Telefax: 0431 988-1223, Online-Beschwerdeformular: https://uldsh.de/beschwerde, E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de (Hinweise zur Verschlüsselung von E-Mail-Kommunikation finden Sie unter https://uldsh.de/mail)


7. Kann ich meine Einwilligung widerrufen?


Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO beruht, haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).

Ist die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten dagegen zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Stadt Oldenburg in Holstein liegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die der Stadt Oldenburg in Holstein übertragen wurde, erforderlich (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO in Verbindung mit § 3 Abs. 1 LDSG), basiert die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung, sondern ist gesetzlich geregelt. Ein Recht auf Widerruf besteht in diesen Fällen nicht.


8. Bin ich verpflichtet, meine personenbezogenen Daten bereitzustellen?


Ihre personenbezogenen Daten sind für die Überprüfung von Identitätsdokumenten durch die Stadt Oldenburg in Holstein erforderlich.
Sofern eine gesetzliche Mitwirkungspflicht besteht, teilen wir Ihnen dies unter Verweis auf die betreffende Norm mit.

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