Informationspflicht durch das Amt für Soziale Hilfen Oldenburg in Holstein für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Informationspflicht nach Art. 13 und 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch das Amt für Soziale Hilfen Oldenburg in Holstein für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
1. Wer ist beim Amt für Soziale Hilfen für die Datenverarbeitung verantwortlich?
☐ Stadt Heiligenhafen, Der Bürgermeister, Markt 4 – 5,
23774 Heiligenhafen, Telefon: 04632 906-6,
E-Mail: info@heiligenhafen.de
☐ Stadt Oldenburg in Holstein, Der Bürgermeister, Markt 1,
23758 Oldenburg in Holstein, Telefon 04361 498-0,
E-Mail: info@stadt-oldenburg@landsh.de
☐ Amt Oldenburg-Land, Der Amtsvorsteher, Hinter den
Höfen 2, 23758 Oldenburg in Holstein, Telefon 04361
4937-0, E-Mail: info@amt-oldenburg-land.de
☐ Gemeinde Lensahn, Der Bürgermeister, Eutiner Straße 2,
23738 Lensahn, Telefon 04363 508-0,
E-Mail: amt-lensahn@amt-lensahn.de
2. An wen kann ich mich bei Fragen zum Datenschutz wenden?
☐ Stadt Heiligenhafen
Herrn Kuno Brandt
Tel.: 04362 – 906 707
E-Mail: kuno.brandt@heiligenhafen.de
☐ Stadt Oldenburg in Holstein
Frau Svenja Dieck
Tel.: 04361 – 498 0
E-Mail: svenja.dieck@stadt-oldenburg.landsh.de
☐ Amt Oldenburg-Land
Frau Gnewuch
Tel.: 04361 – 4937 12
E-Mail: doreen.gnewuch@amt-oldenburg-land.de
☐ Gemeinde Lensahn
Herrn A. D. Kaiser
Tel.: 04363 – 508 32
E-Mail: datenschutzbeauftragter@amt-lensahn.de
Für die Wahrnehmung Ihrer Rechte können Sie sich ebenfalls an Ihre/n Sachbearbeiter/in oder deren Leitungen wenden.
3. Zu welchem Zweck werden meine Daten verarbeitet?
Das Amt für Soziale Hilfen verarbeitet Ihre erforderlichen personenbezogenen Daten, die es für die Bearbeitung Ihres Anliegens von Ihnen zur Bearbeitung Ihres Antrages nach dem SGB XII bzw. AsylbLG erhält.
Ihre Daten werden benötigt, um Ihren individuellen Hilfebedarf zu ermitteln, um zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe vorliegen und ggf. vorrangige Ansprüche gegen andere Sozialleistungsträger oder Dritte zu prüfen.
4. Auf welchen Rechtsgrundlagen werden meine Daten verarbeitet?
Die personenbezogenen Daten werden im Einklang mit den nachstehend aufgeführten gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet:
• Artikel 6 Abs. 1 lit. C und e in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 3 lit, b (DSGVO)
• Artikel 6 Abs. 1 lit. A DSGVO (nur bei Einwilligungserklärungen)
• § 3 Landesdatenschutzgesetz Schleswig Holstein (LDSG)
• §§ 60 bis 67 Sozialgesetzbuch, Erstes Buch (SGB I) in Verbindung mit Artikel 9 Abs. 1 (DSGVO)
• § 3, § 21 sowie §§ 67a bis 85a Sozialgesetzbuch, Zehntes Buch (SGB X)
• §§ 9 bis 11 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
• §§ 117 bis 120 SGB XII
5. Welche Kategorien meiner personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Sie haben das Recht zu erfahren, ob bzw. welche Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet werden (Art. 15 DSGVO).
Folgende personenbezogene Daten von Ihnen werden verarbeitet:
• Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Staatsangehörigkeit und Lichtbild
• Anschrift, Telefonnummer und E-Mail nur bei freiwilliger Angabe
• Renten-/Sozialversicherungsnummer sowie Bankverbindung
• Einkommens- und Vermögensnachweise
• Daten der Bedarfe für Unterkunft und Heizung
• Evtl. Begutachtung oder Stellungnahmen des amtsärztlichen Dienstes, des Medizinischen Dienstes oder des zuständigen Rententrägers
Zusätzliche Datenverarbeitung bei Leistungen nach dem AsylbLG:
• Daten zu Aufenthaltsdauer und Aufenthaltsstatus (insbesondere Einreisedatum, Passdokument, Aufenthaltsrecht, ausländerrechtliche Entscheidungen anderer Behörden)
• Leistungsrechtliche Daten (Bezugszeitraum, Leistungshöhe, Hintergrund der Bedürftigkeit)
• Strafrechtliche Ahndungen (insbesondere Straftat, Datum, Urteil, Strafmaß)
6. Aus welchen Quellen stammen personenbezogene Daten, die nicht bei mir erhoben wurden?
Sofern Sie nicht oder nicht vollständig an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken, kann das Amt für Soziale Hilfen Oldenburg auch Auskünfte abgleichen bzw. Daten erheben
• bei Stellen im Zusammenhang zwischen diesen und den Leistungsberechtigten bestehenden Rechtsverhältnissen (z.B. Vermieter/Mietverhältnis, Arbeitseinkommen und Kreditinstituten) und bei anderen Personen im Hinblick auf möglicherweise gegen diese Person bestehende Rechtsansprüche bzw. deren Voraussetzungen (z.B. unterhaltspflichte Eltern) nach § 117 SGB XII.
• bei anderen Sozialleistungsträgern (z.B. Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse, Unterhaltsvorschusskasse, Ämter für Ausbildungsförderung, Rentenversicherungen) sowie den zuständigen Jobcentern, Wohngeldstellen bzw. zuständige Einwohnermeldeämter nach §§ 3 und 69 Abs.1 Nr. 1 SGB X, sowie § 10b Abs. 1 AsylbLG inwieweit andere Sozialleistungen beantragt, bewilligt oder eingestellt wurden, bzw. ob Aussicht auf Bewilligung dieser Leistung besteht.
• beim Finanzamt sowie dem Bundeszentralamt für Steuern zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen nach § 21 Abs. 4 SGB X
• an Polizeibehörden, Staatsanwaltschaft und Gerichte zur Durchführung von gerichtlichen Verfahren einschließlich Strafverfahren nach §§ 68, 69 SGB X
• bei Banken und Kreditinstituten nach § 117 Abs. 3 SGB XII
• Ausländerbehörde nach § 11 Abs. 3 AsylbLG
• bei Anträgen auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket an Leistungserbringer, Kindergärten, Schulen und Jugendamt nach § 67a ff SGB X
Die vorstehenden Daten können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch in Bezug auf Personen erfolgen, die einer Pflicht zur Erteilung von Auskünften nicht nachkommen.
7. Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Die Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem letztmalig Leistungen gezahlt wurden.
8. Welche Rechte habe ich als von der Datenverarbeitung betroffene Person?
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
• Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
• Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO); letzteres jedoch mur, sofern nicht ein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht.
Möchten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie den Antrag gestellt haben.
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:
ULD – Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Holstenstraße 98, 24103 Kiel
Telefon: 0431 988-1200, Fax: 0431 988-1223, E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de,
Website: www.datenschutzzentrum.de
9. Kann ich meine Einwilligung widerrufen?
Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO beruht, haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
Ist die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten dagegen zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Amtes für Soziale Hilfen liegenden Aufgabe oder in der Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Amt für soziale Hilfen übertragen wurde, erforderlich (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 Abs. 1 LDSG), basiert die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung, sondern ist gesetzlich geregelt. Ein Recht auf Widerruf besteht in diesen Fällen nicht.
10. Bin ich verpflichtet meine personenbezogenen Daten bereitzustellen?
Es besteht keine Pflicht, dass Sie Ihre personenbezogenen Daten bereitstellen. Allerdings kann ohne die Angaben Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Wenn Sie Sozialleistungen beantragen, ist die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten gesetzlich vorgeschrieben. Eine Nichtbereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass die Bearbeitung von Leistungen nach den oben genannten Gesetzen nicht erfolgen kann und Ihnen dementsprechende Leistungen versagt bzw. abgelehnt werden müssen.
☐ Ich habe die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen und verzichte auf die Aushändigung eines Ausdruckes.
☐ Die Datenschutzhinweise wurden mir ausgehändigt.
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(Ort, Datum) (Unterschrift)