ZVO - Ausnahme von der Gebühren- und Leerungspflicht
ZVO unterstützt Betriebe - Alle Kunden des Zweckverbands Ostholstein, die von der Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zur Bekämpfung des Corona Virus betroffen sind, können eine Ausnahme der Gebühren- und Leerungspflicht der Satzungsbehälter für Restabfall beantragen.
Betriebe, gastronomische Einrichtungen, Hotels und Pensionen die auf dem Gebiet Ostholstein ihren Betrieb nicht weiterführen können, sind von der satzungsrechtlichen Anschluss- und Benutzungspflicht für den Bereich Restabfall befreit.
Das bedeutet, dass für den Zeitraum keine Gebühren erhoben werden. Für die vollständigen Monate in denen die Behälter nicht geleert werden, wird eine monatliche Gutschrift verbucht.
Anfragen können beim Zweckverband Ostholstein direkt unter 04561/ 399-699 gestellt werden.