21.09.2020
Amtliche Bekanntmachung
Betr. Bauleitplanung der Stadt Oldenburg in Holstein
Hier: Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des F-Planes der Stadt Oldenburg in Holstein nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der vom Ausschuss für Umwelt und Bauwesen in der Sitzung am 20.08.2020 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des F-Planes der Stadt Oldenburg in Hol-stein für das Gebiet an der Strandstraße K 48 in Höhe des Ortsteiles Klein Wessek - Biogasanlage - und die Begründung liegen vom 05.10.2020 bis einschließlich 06.11.2020 in Zimmer 0.03 des Fachbereiches 3: Bau, Umwelt und Liegenschaften der Stadt Oldenburg in Holstein, Markt 1 / Rathaus während der Dienststunden öffentlich aus.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme mit aus:
• Umweltbericht als Teil der Begründung (Aussagen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie der Landschaft und der biologische Vielfalt, zu den Erhaltungszielen und dem Schutzzweck der NATURA 2000-Gebiete im Sinne des BNatSchG, zum Schutzgut Mensch, zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter, zur Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, zur Nutzung erneuerbarer Energie und effizienter Nutzung von Energie, zu den Wechselwirkungen zwischen den Belangen und zur Anfälligkeit der Vorhaben für schwere Unfälle und Katastrophen )
• Geruchsimmissionsprognose im Rahmen der geplanten Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 der Stadt Oldenburg in Holstein, Uppenkamp und Partner, 29.01.2020
• Schalltechnische Beurteilung im Rahmen der geplanten Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 der Stadt Oldenburg in Holstein, Uppenkamp und Partner, 30.01.2020
• Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Aussagen zu:
o Naturschutz (Schutzgut Tiere, z.B. Haselmaus, Amphibien, Reptilien, Fledermäuse und Vögel, und Schutzgut Pflanzen)
o Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (u.a. Schutzgüter Boden und Wasser)
o Verträglichkeit mit FFH- und Vogelschutzgebieten
o Denkmalschutz (Schutzgut Kultur- und Sachgüter, hinsichtlich Vorkommen von archäologischen Kulturdenkmalen
o Immissionsschutz (Schutzgut Mensch im Hinblick auf Verkehr und Gerüche)
o Gewässerschutz, Abwasserbewirtschaftung (Schutzgut Wasser)
o Bauordnung/Brandschutz (Schutzgut Mensch)
o Verkehrsanbindung (Schutzgut Mensch)
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB aus-zulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse „www.b-server.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an stadtplanung@stadt-oldenburg.landsh.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des F-Planes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung des F-Planes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab-geben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Oldenburg in Holstein, den 21.08.2020
Stadt Oldenburg in Holstein
Der Bürgermeister
Jörg Saba (L.S.)
Hier können Sie die Amtliche Bekanntmachung im PDF-Format herunterladen:
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