Amtliche Bekanntmachung vom 15.01.2020
Haushaltssatzung der Stadt Oldenburg in Holstein für das Haushaltsjahr 2020
Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Oldenburg in Holstein für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit allen Anlagen liegen im Rathaus, Markt 1, Zimmer 2.12, während der Besuchszeiten zu jedermanns Einsicht aus.
Oldenburg in Holstein, den 15. 01. 2020
Stadt Oldenburg in Holstein
Der Bürgermeister
L. S.
(gez. Jörg Saba)
Haushaltssatzung der Stadt Oldenburg in Holstein
für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 11. Dezember 2019 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 19.761.100 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 18.886.800 EUR
einem Jahresüberschuss von 874.300 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 18.842.600 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 17.332.400 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 11.533.600 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 13.043.800 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 8.490.800 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 6.341.600 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 3.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 53,18 Stellen.
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 360 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 380 %
2. Gewerbesteuer 360 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 20.000 EUR.
Oldenburg in Holstein, 15.01.2020
(gez. Jörg Saba)
Bürgermeister