21.04.2021
Amtliche Bekanntmachung
Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk der Stadt Oldenburg in Holstein
Gemäß § 3 Absatz 2 der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) vom 10.04.1991 in ihrer zurzeit geltenden Fassung gebe ich hiermit bekannt, dass für den Schiedsamtsbezirk der Stadt Oldenburg in Holstein eine Schiedsperson zu wählen ist und sich interessierte Personen für dieses Amt bei der Stadt Oldenburg in Holstein bewerben können.
Zu besetzen ist das Amt der Schiedsperson. Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre und beginnt am 22. August 2020. Die Schiedsperson wird von der Stadtverordnetenversammlung gewählt und bedarf anschließend der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Oldenburg in Holstein.
Nach § 2 SchO kann das Schiedsamt nicht von Personen ausgeübt werden, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder die unter Betreuung stehen. Schiedspersonen sollen in der Stadt Oldenburg in Holstein wohnen, mindestens 30 Jahre alt und nicht durch sonstige richterliche Anordnungen in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein.
Aufgabe der Schiedsperson ist die Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über sonstige Ansprüche aus dem Nachbarrecht und wegen Verletzungen der persönlichen Ehre (§ 13 SchO).
Interessenten können sich bis zum 20. Mai 2021 schriftlich bei der Stadt Oldenburg in Holstein – Bürgerbüro – Markt 1, 23758 Oldenburg in Holstein, melden. Für weitere Informationen steht das Bürgerbüro, Herr Carlson, persönlich oder unter der Telefonnummer 04 36 1 - 49 81 21 zur Verfügung.
Oldenburg in Holstein, den 14. April 2021
Stadt Oldenburg in Holstein
Der Bürgermeister
L.S.
gez.
Jens Junkersdorf
Erster Stadtrat