11.05.2021
Bekanntmachung
Widmung der Erweiterung der Straße Am Stadtpark
Die Flurstücke 294, 295 und 297 der Flur 5, Gemarkung Oldenburg in Holstein zur Erweiterung der Straße Am Stadtpark werden gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25.11.2003 (GVOBl. 2003 S. 631) in der zurzeit geltenden Fassung dem öffentlichen Verkehr gewidmet und gemäß § 3 StrWG in die Straßengruppe 3 a eingruppiert.
Der auch auf dem Flurstück 295 befindliche und um das Rückhaltebecken führende Geh- und Radweg mit Anbindung an die Straße Am Stadtpark wird gemäß § 6 StrWG gewidmet und nach § 3 StrWG in die Straßengruppe 4 b eingruppiert.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Bürgermeister der Stadt Oldenburg in Holstein, Markt 1, 23758 Oldenburg in Holstein erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Schriftlich, gerichtet an die zuvor genannte Adresse,
- zur Niederschrift unter der zuvor genannten Adresse oder
- in elektronischer Form nach § 52 a Abs. 2 Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein.
Hierfür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Der Widerspruch kann durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eiDAS-Verordnung) und dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: info@oldenburg-holstein.de-mail.de. Eine einfache E-Mail genügt nicht.
- Der Widerspruch kann durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: info@oldenburg-holstein.de-mail.de. Eine einfache E-Mail genügt nicht.
Oldenburg in Holstein, 11.05.2021
Stadt Oldenburg in Holstein
Der Bürgermeister
gez. Saba (L.S.)
Bürgermeister