Für den Genossenschaftsregister-Eintrag beim Amtsgericht:
- Notariell beglaubigte Antrag, der den Namen, Sitz und Geschäftsgegenstand der Genossenschaft enthalten muss.
Für die Gewerbeanmeldung:
- Personalausweis beziehungsweise Reisepass des Anmeldenden,
bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltsgenehmigung,
- Auszug aus dem Handelsregister.
- Bei handwerklichen Tätigkeiten: Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle,
- bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Erlaubnis.