Ausbildungszeiten (Lehrzeiten) können auf Antrag von den Kammern bestätigt werden (z. B. als Nachweis zur Klärung von Rentenkonten).
Ausbildungszeiten (Lehrzeiten) können auf Antrag von den Kammern bestätigt werden (z. B. als Nachweis zur Klärung von Rentenkonten).