2. Einwendung gegen die Rechtfertigung des PFV
2. Einwendung gegen die Rechtfertigung des PFV
Das Planverfahren ist nicht ausreichend für eine Rechtfertigung zur Umsetzung dargestellt. Die prognostizierten Verkehre auf der Schiene sind nicht nachvollziehbar. Vielmehr können die Verkehre und der Bedarf an Güterträgern heute und in Zukunft, mit den vorhandenen Verkehrsmitteln und den bestehenden Trassenverbindungen (Jütlandstrecke, Fährverkehr) auskömmlich und verträglich abgewickelt bzw. gedeckt werden. Die Umweltbelastungen, die durch die Umsetzung des Gesamtprojektes (Feste Fehmarnbeltquerung, Schienen und Straßenanbindung) zu erwarten sind, übersteigen um ein Vielfaches die heutigen Belastungen und diejenigen, die durch die Beibehaltung der bisherigen Verbindungen in Zukunft entstehen würden.
Der Kosten-Nutzen-Faktor ist nicht ausreichend dargestellt. Der erzielbare Nutzen bei der Umsetzung des Projektes, rechtfertigt angesichts der erheblichen Eingriffe in die Natur und Umwelt, sowie die nachhaltig negative Beeinträchtigung der betroffenen Bürger und Kommunen im Verhältnis der aufzubringenden Kosten, keine Umsetzung in der vorgelegten Fassung.