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3. Einwendung gegen Baustraßen

3. Einwendung gegen Baustraßen

Es wird beanstandet, dass die Straßen MEIEREIWEG und MILCHDAMM während der Bauphase als Zubringerstraßen für Baustellenverkehr vorgesehen sind. Bei den Straßen handelt es sich um die einzigen Anbindungsstraßen für die Siedlung LANKENKOPPEL. Ohnehin ist diese Siedlung durch die Nähe zur künftigen Güterverkehrstrasse künftig erheblich belastet. Es ist daher nicht zumutbar eine zusätzliche Belastung über Jahre hinweg durch den Baustellenverkehr hinzunehmen. Es wird daher gefordert, verbindlich festzulegen, dass kein Baustellenverkehr über diese Straßen abgewickelt wird.

Die Baustraßen sollten für eine dauerhafte Verwendung als Weg vorgesehen werden. Dadurch können sich Rettungszeiten und die Einsatzbedingungen bei Unglücken auf der Bahnstrecke ebenso verbessern, insbesondere bezüglich Flucht- u. Rettungswege sowie der Angriffswege und den entsprechenden Feuerwehrflächen für die Rettungskräfte. Auch Wartungs- und Reparaturarbeiten auf und an den Gleisen würden vereinfacht. Darüber hinaus ließen sich bei entsprechender Gestaltung auch Hilfsfristen der Einsatzkräfte bei anderen Einsätzen verkürzen. Nicht zuletzt könnte ein solcher Weg die Wegführung auch unter Naherholungsgesichtspunkten eine Verbesserung mindestens für Radfahrer und Spaziergänger schaffen. Die entsprechenden Grundstücke sollten mithin über die teilweise temporäre Beanspruchung hinaus für eine dauerhafte Beanspruchung vorgesehen werden.

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