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4. Einwendung gegen die Überquerung der Mülldeponie Oldenburg in Holstein

4. Einwendung gegen die Überquerung der Mülldeponie Oldenburg in Holstein

Das Überqueren der ehemaligen Mülldeponie im OLDENBURGER BRUCH ohne die vorherige Sanierung der Deponie wird bemängelt. Es wird befürchtet, dass durch den Eingriff in den Deponiekörper bei der Herstellung von Pfahlgründung, die im Rahmen der Sanierung der Deponie eingebrachten Schutzmaßnahme (Trennschichten, Abdichtung, o.ä. etc) durchtrennt werden. Dadurch ist in der Folge das unkontrollierte Austreten von in der Deponie gekapselten und schadstoffbelasteten Flüssigkeiten in das umliegende Erdreich, Grundwasser und die Vorflut nicht zu verhindern bzw. zu befürchten. Die Auswirkungen auf das Naturschutzgebiet und das OLDENBURGER BRUCH wurden insgesamt nicht abschätzbar und in den Planungsunterlagen nicht ausreichend abgewogen.

Die Deponie ist daher durch die Vorhabenträgerin vollständig und fachgerecht zu entsorgen bzw. der Bereich nachhaltig zu sanieren. Dies ist nicht zuletzt aufgrund der Tatsache erforderlich, dass nach Durchführung des Bauvorhabens in geplanter Ausführungsform, dauerhaft die Untersuchung, Kontrolle und Sanierung/Beseitigung der Deponie unmöglich wird. Durch das Bauvorhaben würde der Zugriff auf die Deponie selbst, sowie die durch eine etwaige Nutzung baubegleitender Flächen nicht möglich sein. Darüber hinaus weist dieser Bereich nicht nur sensorische Auffälligkeiten auf, sondern augenscheinlich besteht bereits heute ein erhebliches Risiko für eine dauerhafte Umweltbelastung bei entsprechendem Eingriff.

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Ablagerung von Torf- und Muddeböden aus dem Bauprojekt, auf der ehemaligen Deponie Oldenburg in Holstein nicht akzeptiert wird. Es wird daher gefordert, diese anfallenden Böden abfallrechtlich, CO2-neutral und fachgerecht entsorgt werden.

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