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8. Einwendung zur Ökologie

8. Einwendung zur Ökologie

Der Wachtelkönig ist in der Roten Liste ein vom Aussterben bedrohter Brutvogel. Der Kiebitz gehört laut BNatSchG zu den streng geschützten Vogelarten. Der Goldregenpfeifer gilt nach der Bundesartenschutzverordnung zu den streng geschützten Vogelarten.

Durch den geplanten Haltepunkt MILCHDAMM werden die o.g. Vogelarten und weitere schützenswerte Tierarten künftig vergrämt. Dies steht im Widerspruch zum Bundesnaturschutzgesetz.

Die gutachterliche Bewertung (Zitat), „Durch das geplante Vorhaben werden die Schutzziele und Erhaltungsziele des BS6DE 1731-401 „Oldenburger Graben“ nicht erheblich beeinträchtigt.“ Ist daher unter den vorbezeichneten Gründen neu zu bewerten. Der Bahnhaltpunkt ist zu verlegen und im Bereich L59 neu zu planen.

Die Sondergutachten zu den BSG Oldenburger Graben (DE 1731-401) und Östliche Kieler Bucht (DE 1530-491) sind nicht einzusehen und deswegen nicht beurteilbar. 14.1.4.

Hinsichtlich der Bauausführung wird eine öffentliche Transparenz bei der Kontrolle der geplanten Maßnahmen sowie der umweltfachlichen Bauüberwachung gefordert. Dies beinhaltet sämtliche Kontroll-, Sperr- und Steuerungsmaßnahmen während der Bauausführung durch die Vorhabenträgerin.

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