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12. Einwendung gegen den vorrangigen Nutzen der künftigen Schienentrasse

12. Einwendung gegen den vorrangigen Nutzen der künftigen Schienentrasse

Die Trasse dient gemäß der Planfeststellungsunterlagen vorrangig dem Güterverkehr, nachgeordnet dem Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) und untergeordnet dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Es wird befürchtet, dass nach dem Bau und der Inbetriebnahme der Trasse, der Verkehr die heutige Prognose insbesondere im Güterverkehr überschreiten wird. Damit wird befürchtet, dass die Beeinträchtigungen für die betroffenen Bürger ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen zunehmen werden. Die vorrangige Nutzung der Trasse führt zu keiner Verbesserung der schienengebundenen Verkehrs- und Anbindungssituation in der Region. Der Kreis Ostholstein wird zur Transitregion für den Güterverkehr. Die negativen Auswirkungen insbesondere durch Lärm sind durch die Urlaubsregion zu tragen, ohne einen wirtschaftlichen Ausgleich dadurch zu erlangen.

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