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13. Einwendung gegen Eingriffe in den Wasserhaushalt

13. Einwendung gegen Eingriffe in den Wasserhaushalt

In den Planfeststellungsunterlagen werden u.a. im Kapitel der wasserrechtlichen Sachverhalte, die zum Teil erheblichen Abführungsmengen von Schichten- und Tiefenwasser dargestellt. Diese sollen über die Vorflut des BURGTORGRABENS in den OLDENBURGER GRABEN eingeleitet werden. So ist u.a. im Entwässerungsabschnitt 9 die Einleitungsmenge mit 31 l/s angegeben. Dies entspricht einer Menge von 111 cbm/h. Die hydrologischen Untersuchungen sind nicht abgeschlossen. Damit sind die Auswirkungen auf das OLDENBURGER BRUCH nicht ausreichend dargestellt. Es wird befürchtet, dass neben den negativen Auswirkungen auf die Flora und Fauna im OLDENBURGER BRUCH, auch die angrenzende Bebauung der LANKENKOPPEL langfristig durch die Grundwasserabsenkung Schaden nimmt. Es wird gefordert, dass die Planfeststellung im PFA 4 erst dann weitergeführt wird, wenn die entsprechenden Gutachten mit den Auswirkungen auf Flora und Fauna im OLDENBURGER BRUCH, die Entwicklung der angrenzenden Flächen hinsichtlich landwirtschaftlicher Nutzbarkeit, sowie die langfristigen Auswirkungen auf die Bodenverhältnisse im Bereich der wasserführenden Schichten und der darüber liegenden Bebauungen, vorgelegt werden.

Die Planfeststellung ist bis zum Vorliegen und der Bewertung eines hydrologischen Gutachtens auszusetzen.

Es wird weiterhin bemängelt, dass die Behandlung von Oberflächenwasser während der Bauphase und späteren Nutzung der Trasse, unzureichend erläutert wird. So werden während der Bauphase Baumaßnahmen an bestehenden Gewässern (Umlegung) oder auch nachteilige Einleitungen von Baustellenwasser in die Vorflut BURGTORGRABEN/OLDENBURGER GRABEN oder andere Gewässer hingenommen, die eine Benachteiligung des jeweiligen Ökosystems zur Folge haben. Weiterhin werden bei der Verlegung des Burgtorgrabens unzureichende Regenereignisse für die Bemessung von Interimsmaßnahmen zugrunde gelegt. Statt einem zehnjährigen Ereignis ist ein hundertjähriges Ereignis anzuwenden. Anderenfalls werden bei einem Eintreffen des Ereignisses während der Bauphase negative Auswirkungen für die Siedlung LANKENKOPPEL und die Stadt OLDENBURG in HOLSTEIN befürchtet, die von dem Oberflächenwasserabfluss über die Vorflut BURGTORGRABEN abhängig sind. Bereits heute ist bei der bestehenden Einleitungsmenge vielfach zu beobachten, dass die Vorflut bei entsprechenden Regenereignissen eine Grenzauslastung erreicht. Eine Verschlechterung des ableitenden Wassersystems durch die Mehreinleitungen von Oberflächenwasser, sowie die zusätzlichen Einleitungen durch den geplanten Trockenwetterabfluss aus Schichten- und Tiefenentwässerungen wird nicht hingenommen. Die daraus folgenden Mehrkosten für den Wasser- und Bodenverband sind gänzlich durch die Vorhabenträgerin und nicht durch eine Umlage auf die angeschlossenen Zwangsmitglieder der Siedlung LANKENKOPPEL, zu tragen.

Es wird kein ausreichender Schutz eines möglichen Bahnhaltepunktes MILCHDAMM vor Hochwasserereignissen nachgewiesen.

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