Verkehrsbehörde ordnet vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts im Brookkamp an
Bei der letzten Verkehrsschau hat die Verkehrsbehörde des Kreises Ostholstein für den Brookkamp das Verkehrszeichen 209-20 (vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) angeordnet. Diese Maßnahme wurde ergriffen, um die Verkehrssicherheit zu verbessern und das Unfallrisiko zu reduzieren.
Grund für diese Regelung ist die schlechte Sicht nach links an der betreffenden Stelle, die das Einfahren vom Brookkamp in die Göhler Straße erschwert und trotz vorhandenem Verkehrsspiegel potenziell gefährlich macht.
Alle Verkehrsteilnehmer/-innen werden gebeten, die neue Regelung zu beachten.