Sprungziele
Inhalt

aktive Wehr

In den aktiven Dienst kann eintreten, wer seinen Wohnsitz in der Gemeinde hat oder regelmäßig für den Einsatzdienst zur Verfügung steht. Die Bewerberin oder der Bewerber muss körperlich und geistig für den Feuerwehrdienst tauglich sein. Die Tauglichkeit ist im Zweifel durch ärztliches Attest eines mit den Aufgaben der Feuerwehr vertrauten Arztes festzustellen.

Der Eintritt in die Einsatzabteilung ist mit Vollendung des 16. Lebensjahres möglich. Für die Teilnahme am Einsatzdienst ist die Vollendung des 18. Lebensjahres erforderlich. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres ist ein Übertritt in eine vorhandene Reserveabteilung zulässig. Dies gilt ebenfalls für Angehörige der Feuerwehr, die die Eignung für den Feuerwehrdienst teilweise verloren haben und deshalb im entsprechenden Umfang vom Feuerwehrdienst zu entbinden sind. Der aktive Dienst endet durch Übertritt in eine vorhandene Ehren- oder Verwaltungsabteilung.

Bewerberinnen und Bewerber, die bereits mehr als ein Jahr einer Jugendabteilung oder einer anderen Feuerwehr aktiv angehört haben, können ohne Probezeit durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgenommen werden.


nach oben zurück