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07.02.2023 - Widmung der Straße Wiesenkamp

Die Straße „Wiesenkamp“ in Oldenburg in Holstein (Gemarkung Oldenburg Holstein, Flur 8, Flurstücke 341, 393, 389, 365, 382, 351, 352), die die Ringstraße mit dem Kremsdorfer Weg verbindet, wird gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung vom 25.11.2003 dem öffentlichen Verkehr gewidmet und gemäß § 3 StrWG in die Straßengruppe 3 a eingruppiert.


Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Bürgermeister der Stadt Oldenburg in Holstein, Markt 1, 23758 Oldenburg in Holstein erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Schriftlich, gerichtet an die zuvor genannte Adresse,
- zur Niederschrift unter der zuvor genannten Adresse oder
- in elektronischer Form nach § 52 a Abs. 2 Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein.
Hierfür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Der Widerspruch kann durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eiDAS-Verordnung) und dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: info@oldenburg-holstein.de-mail.de. Eine einfache E-Mail genügt nicht.
- Der Widerspruch kann durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: info@oldenburg-holstein.de-mail.de. Eine einfache E-Mail genügt nicht.

Oldenburg in Holstein, 07.02.2023

Stadt Oldenburg in Holstein
Der Bürgermeister

In Vertretung
L.S.Jens Junkersdorf
Erster Stadtrat

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