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08.09.2021 Bekanntmachung
Betr.: Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "Aus- und Neubau Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung"

Vom 22. September 2021 (Mittwoch) bis einschließlich 21. Oktober 2021 (Donnerstag) erfolgt die Auslegung der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Aus- und Neubau Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung“ Planfeststellungsabschnitt 4, Strecke 1100 vom Bau-km 150,752 (Oldenburg Höhe Siedlung Lübbersdorf) bis Bau-km 157,055 (zwischen Göhl und Rellin).

Den Bekanntmachungstext finden Sie hier:

Die Pläne für das Planfeststellungsverfahren sind auf der Website http://planfeststellung.bob-sh.de/app.php/plan/schienenanbindung-fbq-pfa-4 bereitgestellt.

Hinweis zum Browser: Die Plattform BOB-SH wird insbesondere mit dem Browser "Microsoft Edge" unterstützt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Planunterlagen zur Information im oben genannten Zeitraum auch bei der Auslegungsstelle Stadt Oldenburg in Holstein eingesehen werden:

Stadt Oldenburg in Holstein
Markt 1
Sitzungssaal des historischen Rathauses im 1. OG
23758 Oldenburg in Holstein
Montag 8.00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 8.00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 12:00 Uhr

Da der Sitzungssaal im Oldenburger Rathaus nicht barrierefrei erreichbar ist, können sich Betroffene, die einen barrierefreien Zugang benötigen unter der Telefonnummer 04361 / 498 140 und 04361 / 498 142 melden und einen Termin zur Einsichtnahme in die Unterlagen vereinbaren.

Als Angebot an die Oldenburger Bürger*innen werden dienstags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags in der Zeit von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Sitzungssaal Verwaltungsmitarbeiter versuchen, eventuelle Fragestellungen zu klären.

Für die Durchführung des Anhörungsverfahrens ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein – Amt für Planfeststellung Verkehr (Anhörungsbehörde) –, Mercatorstraße 9, 24106 Kiel, zuständig.

Alle, deren Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum

04. November 2021 (Donnerstag)

schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen gegen den Plan erheben (§ 73 Abs. 4 VwVfG i.V.m. § 9 Abs. 1 UVPG a. F.)

­ -bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein – Amt für Planfeststellung Verkehr –, Mercatorstraße 9, 24106 Kiel (zur Niederschrift- nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 0431 / 383-2148).

bzw.

-bei einer der vorgenannten Auslegungsstellen mit zusätzlichen Informationsangebot (Anschriften und Telefonummern siehe Bekanntmachungstext).

­ Die vorgenannte Frist ist eine gesetzliche Frist und kann nicht verlängert werden.
Weitere Informationen finden Sie im offiziellen Bekanntmachungstext:

Eine Mustereinwendung zum Ausfüllen finden Sie hier:


Warum sollten sich Bürger am Planfeststellungsverfahren beteiligen?

Im Verfahren müssen öffentliche und private Belange umfassend ermittelt werden. Somit müssen auch die Stellungnahmen der betroffenen Bürger*Innen berücksichtigt werden. Nutzen Sie die Bürgerbeteiligung als Möglichkeit der demokratischen Teilhabe an Planungsprozessen. Jeder kann seine Bedenken und Einwendungen zu diesem Planfeststellungsverfahren schriftlich formulieren oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus abgeben. Die private Betroffenheit sollte dabei möglichst konkret beschrieben werden, z.B. wie weit entfernt Ihr Grundstück von der Trasse liegt, wie es genutzt wird, welche Beeinträchtigungen zu befürchten sind (Lärm, Erschütterungen etc.).


Weiterführende Informationen

Die DB Netz AG hat zum besseren Verständnis der Struktur der Planfeststellungsunterlagen verschiedene Informationen bereitgestellt. Unter anderem wurde ein Erklärungsvideo für die YouTube Plattform produziert. Informationen und Video finden Sie hier.


(Bitte beachten Sie, dass die Stadt Oldenburg in Holstein für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der von ihr verlinkten Internetauftritten nicht verantwortlich ist.)

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