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Datum: 17.05.2019

Wahlbekanntmachung

1. Am Sonntag, den 26. Mai 2019 findet die

Wahl des Bürgermeisters der Stadt Oldenburg in Holstein

statt.

Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.

2. Die Stadt ist in 6 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 5. Mai 2019 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die oder der Wahlberechtigte zu wählen hat.

3. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigungen soll bei der Wahl abgegeben werden. Nach Feststellung der Wahlberechtigung wird diese zurückgegeben und ist von der Wählerin oder dem Wähler für eine etwaig notwendig werdende Stichwahl aufzubewahren und erneut zur Stichwahl mitzubringen.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum auf hellem, bläulich-grünlichem Papier an die wahlberechtigte Person ausgegeben werden.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.

Die Wählerin oder der Wähler gibt ihre bzw. seine Stimme in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber die Stimme gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar bzw. der Inhalt verdeckt ist.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl durch Stimmabgabe

a) in einem beliebigen Wahlbezirk der Stadt oder

b) durch Briefwahl

teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindewahlbehörde die Briefwahlunterlagen, einen weißen Wahlschein, einen kleinen, blauen Stimmzettelumschlag, einen kleinen, hellroten Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt für die Briefwahl beschaffen. Der entsprechende Antrag hierfür befindet sich auf der Rückseite der jeweiligen Wahlbenachrichtigung.

Der Wahlbrief mit dem dazugehörenden Stimmzettel in dem verschlossenen Stimmzettelumschlag sowie dem unterschriebenen Wahlschein müssen so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle übersandt werden, dass dieser dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Die Wahlbriefe können auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus den Merkblättern für die Briefwahl, die jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.

6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).

Oldenburg in Holstein, den 14. Mai 2019

Stadt Oldenburg in Holstein

Der Gemeindewahlleiter

gez. Martin Voigt (L.S.)

Bürgermeister

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