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Datum: 03.04.2024

Immer Ärger mit den Krähen - warum es keine einfachen Lösungen gibt

Die Saatkrähe ist ein Baumbrüter und lebt in monogamer Mehrjahres- bis Dauerehe. Die Ablage von drei bis sechs Eiern beginnt Ende März oder Anfang April, und nach etwa 17 Tagen Brutzeit schlüpfen die Jungvögel.

Dadurch, dass die Saatkrähe vergesellschaftet lebt, in Kolonien brütet und sehr ruffreudig ist, kommt es immer wieder zu Konflikten mit Anwohnern. Vergrämungsaktionen führen in der Regel aber nur dazu, dass sich die Kolonien aufspalten oder die Brutzeit verlängert wird, was die Belastung der Anwohner meist nur erhöht. Erreicht wird damit häufig eine Vervielfachung oder Verlagerung der Probleme, nicht aber eine Lösung. Übergriffe in Eigeninitiative, die zur Beeinträchtigung oder Zerstörung einzelner Koloniestandorte führen können, werden daher kaum die erhoffte Wirkung erzielen und sind ohnehin eindeutig verboten. Der Höhepunkt ist Mitte März, wenn die Vögel ihre Eier legen. Ein Ende der Beeinträchtigungen durch das Brutgeschehen kehrt meist wieder im Mai ein, wenn die Jungvögel flügge geworden sind. Nach der Brut verteilen sich die Saatkrähen wieder. Die Saatkrähe ist eine bei uns natürlich vorkommende, wildlebende, nicht jagdbare und naturschutzrechtlich besonders geschützte Vogelart (§ 7 Absatz 2 Nummer 13 b) bb) Bundesnaturschutzgesetz), für die Schleswig-Holstein eine besondere Verantwortung trägt, da circa ein Drittel des gesamtdeutschen Bestandes hier vorkommt.

Die Stadt Oldenburg in Holstein hat schon einiges unternommen, um den gefräßigen Krähen den Appetit zu verderben. Die „stark frequentierten“ Abfalleimer im Stadtgebiet sind öfter geleert beziehungsweise mit einem Deckel versehen worden. Brutbäume wurden ausgeastet und alte Nester entfernt. Dies sind aber nur Maßnahmen, die auf städtischen Flächen durchgeführt wurden. Da es aber auch eine übermäßig hohe Anzahl an Brutbäumen auf Privatgrund gibt, ist die Wirkung eher gering.

Die Stadt Oldenburg in Holstein bittet daher um das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger für die temporär entstehenden Unannehmlichkeiten, die sich nicht vollständig vermeiden lassen.

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