Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk der Stadt Oldenburg in Holstein
Gemäß § 3 Absatz 2 der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) vom 10.04.1991 in ihrer zurzeit geltenden Fassung gebe ich hiermit bekannt, dass für den Schiedsamtsbezirk der Stadt Oldenburg in Holstein eine Schiedsperson zu wählen ist und sich interessierte Personen für dieses Amt bei der Stadt Oldenburg in Holstein bis zum 30. Juni 2026 bewerben können.
Zu besetzen ist das Amt der Schiedsperson sowie dessen Stellvertretung. Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre und beginnt mit der Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung. Anschließend bedarf die Wahl der Bestätigung der/des Direktorin/Direktors des Amtsgerichtes Oldenburg in Holstein.
Nach § 2 SchO kann das Schiedsamt nicht von Personen ausgeübt werden, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder die unter Betreuung stehen. Schiedspersonen sollen in der Stadt Oldenburg in Holstein wohnen, mindestens 30 Jahre alt und nicht durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein.
Aufgabe der Schiedsperson ist die Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über sonstige Ansprüche aus dem Nachbarrecht und wegen Verletzungen der persönlichen Ehre (§ 13 SchO).
Interessenten können sich bis zum 30. Juni 2026 schriftlich bei der Stadt Oldenburg in Holstein – Ordnungsamt – Markt 1, 23758 Oldenburg in Holstein, oder per E-Mail: joern.zorndt@stadt-oldenburg.landsh.de, bewerben. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Herrn Zorndt, persönlich oder unter der Telefonnummer 04361 / 498-120.