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Erlaubnispflicht für Unternehmen im Finanzsektor nach KWG, ZAG, VAG, KMAG, KrZwMG oder KAGB prüfen lassen

Nr. 99142026117000

Volltext

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) prüft, ob Geschäfte neuer Unternehmen vor Markteintritt oder neue Geschäftsmodelle bereits auf dem Markt agierender Unternehmen nach gesetzlichen Regelungen eine Erlaubnis benötigen. Sie als Unternehmerin oder Unternehmer können bei der Bafin feststellen lassen, dass Ihr Geschäft erlaubnispflichtig ist.

Die Erlaubnispflicht gilt für die meisten Geschäfte im Finanzsektor. Sie dient der Integrität des Finanzmarktes und dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Die Bundesanstalt entscheidet auf Antrag, dass ein Unternehmen den Aufsichtsvorschriften unterliegt.

Verschiedene Aufsichtsgesetze regeln die Erlaubnispflichten für Geschäfte auf dem Kapitalmarkt in Deutschland:

  • Das Kreditwesengesetz (KWG) regelt die Erlaubnisse für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen.
  • Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) regelt die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen.
  • Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) regelt Zahlungsdienste und das E-Geld-Geschäft.
  • Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) regelt Investmentvermögen.
  • Das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) reguliert die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten.
  • Das Kreditzweitmarktgesetz (KrZwMG) reguliert den Zweitmarkt für notleidende Kredite.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Feststellung der Erlaubnispflicht stellen Sie formlos schriftlich oder per E-Mail.

  • Senden Sie Ihren formlosen Antrag per Post oder E-Mail an die Bafin. 
  • Sie erhalten eine E-Mail, ein Schreiben oder den Bescheid mit der Beurteilung der Erlaubnispflicht.

Für Anfragen, die Fintech-Geschäftsmodelle betreffen, können Sie auch das Kontaktformular für Fintechs auf der Internetseite der Bafin nutzen.

Bei Fragen zum Verfahren kontaktieren Sie bitte die Abteilung Integrität des Finanzsystems (IF) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Bitte fügen Sie bei Anfragen per E-Mail im Betreff "Erlaubnispflicht von Finanzgeschäften" ein.

Voraussetzungen

  • Sie möchten ein neues Geschäftsmodell im Finanzsektor auf den Markt bringen.
  • Es lässt sich auf Grundlage des einschlägigen Aufsichtsgesetzes nicht eindeutig klären, dass Ihr Geschäftsmodell der Erlaubnispflicht nach den Aufsichtsgesetzen unterliegt.
  • Sie möchten eine Feststellung, dass Ihr Geschäftsmodell erlaubnispflichtig ist.

Erforderliche Unterlagen

  • detaillierte Beschreibung des Geschäftsvorhabens
  • Vertragsentwürfe sowie gegebenenfalls Gesellschaftsverträge
  • Werbematerialien
  • Mitteilung mit folgenden Angaben:
    • Art und Form des Geschäftsmodells
    • Geschäftsadresse des Unternehmens
    • Name und Anschrift der oder des Anfragenden
    • Beziehung der oder des Anfragenden zum Unternehmen

Kosten

Wenn die Feststellung der Erlaubnispflicht durch den Verwaltungsakt erfolgt, entstehen Gebühren nach Zeitaufwand.



Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer für den Antrag kann von wenigen Tagen bis zu 2 Monaten dauern. Sie ist unter anderem davon abhängig, ob der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) alle relevanten Informationen vorliegen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Feststellung der Erlaubnispflicht für Ihr neues Geschäftsmodell.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 07.05.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

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