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Pflegeberatung in Anspruch nehmen

Sie können sich in Pflegestützpunkten kostenlos und unabhängig beraten lassen.

Folgende Themen sind im Beratungsangebot enthalten:

  • Leben und Wohnen im Alter
  • Pflege und Betreuung
  • Pflegeversicherung
  • Inanspruchnahme von Sozialleistungen
  • Hilfs- und Unterstützungsangebote

Ansprechpunkt

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zum Thema Pflege finden Sie auch auf den Seiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Verfahrensablauf

Vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung in dem Pflegestützpunkt.

Die Beratung kann vor Ort oder telefonisch erfolgen.

Voraussetzungen

Sie haben einen Anspruch auf Pflegeberatung, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:

  • Sie haben einen Pflegegrad.
  • Sie betreuen eine pflegebedürftige Person.
  • Sie beziehen Pflegegeld.
  • Sie sind in einer Pflegeversicherung versichert.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine verpflichtenden Unterlagen mit zu dem Beratungsgespräch bringen. Es könnte aber hilfreich sein, Informationen über bestehende Pflegeleistungen, den Pflegegrad-Bescheid oder ähnliches mitzubringen.

Bearbeitungsdauer

In der Regel werden Ihre Anliegen so schnell wie möglich bearbeitet.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.02.2026
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

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