Sprungziele
Inhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Schuldnerberatungsstelle: Anerkennung als "Geeignete Stelle"

Nr. 99066006000000

Wenn Sie Schuldnerinnen und Schuldner im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beraten wollen, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung.

Eine Anerkennung in einem anderen Bundesland steht nicht der Anerkennung nach dem schleswig-holsteinischen Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung (AGInsO) gleich. Die Anerkennungsvoraussetzungen in Schleswig-Holstein sind § 3 AGInsO zu entnehmen.

Ansprechpunkt

An das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung (MSJFSIG).

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Anerkennung

Kosten

Keine

Frist

Die Anerkennung ist rechtzeitig vor Beratungsbeginn erforderlich.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Informationen zum Thema Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung finden Sie auch den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
nach oben zurück