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Spielplätze besuchen

Nr. 99041015153000

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Ihre Gemeinde plant, errichtet, unterhält und betreibt öffentliche Spielplätze. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen wohnortnah geeignete Spiel- und Bewegungsflächen zur Verfügung zu stellen.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

  • die Planung und Einrichtung von Spielplätzen,
  • die Ausstattung mit altersgerechten Spielgeräten,
  • die regelmäßige Kontrolle, Pflege und Instandhaltung der Anlagen sowie
  • die Sicherstellung der Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit.

Öffentliche Spielplätze stehen allen Kindern und Jugendlichen kostenfrei zur Verfügung. Sie sind Teil der kommunalen Daseinsvorsorge und tragen zu einer kinder- und familienfreundlichen Umgebung bei.

Verfahrensablauf

Es ist kein Verfahren vorgesehen. Öffentliche Spielplätze können ohne Antrag und kostenlos genutzt werden.

Ansprechpunkt

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

  • Die als öffentliche Spielplätze gewidmeten Flächen sind in der Regel durch durch Beschilderung ausgewiesen.
  • Spielplätze sind in erster Linie für Kinder und Jugendliche gedacht. Sie dürfen sich als Erwachsene dort aufhalten, insbesondere zur Begleitung und Aufsicht von Kindern.
  • Bitte beachten Sie die vor Ort ausgeschilderten Regeln, zum Beispiel zu Altersangaben für Spielgeräte, Nutzungszeiten (Ruhezeiten), zum Mitführen von Hunden und zu Rauch- oder Alkoholverboten.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Keine

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Es fällt keine Bearbeitungsdauer an, da kein Antrag und kein Verwaltungsverfahren erforderlich sind.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Keine

Hinweise (Besonderheiten)

  • Manche Spielplätze haben altersgerechte Bereiche wie zum Beispiel Kleinkinderbereich, Bereich für 6-12- Jährige.
  • Wenn Sie Eltern oder Begleitpersonen sind, sollten Sie die Alterskennzeichnung der Spielgeräte beachten, um Verletzungen zu vermeiden.
  • Auch wenn die Spielplätze öffentlich und sicher gestaltet sind, liegt die Aufsichtspflicht für Kinder bei den Eltern oder Erziehungsberechtigten.
  • Öffentliche Spielplätze ersetzen keine Betreuung, sondern dienen der freizeitlichen Nutzung und Bewegung.
  • Ihre Kinder sollten nur auf Geräten spielen, die intakt und sauber sind.
  • Bei Verschmutzung, defekten Geräten oder Schäden sollten Sie die Kommune informieren.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.01.2026
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

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