Unterrichtung für Gastwirte
Nr. 99025001012000Die Grundsätze zum Umgang mit Lebensmitteln werden Ihnen in der Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer (IHK) vermittelt. Dabei werden unter anderem die Themen Hygienevorschriften, Lebensmittelrecht, Bier-, Wein- und Milchrecht sowie Getränkeanlagenrecht berücksichtigt.
Die Industrie- und Handelskammern führen die Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen durch und stellen hierfür eine Bescheinigung (Unterrichtungsnachweis) aus.
Die Unterrichtung wird meist in deutscher Sprache abgehalten.
Die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung (Unterrichtungsnachweis) wird im Anschluss an die Veranstaltung durch die IHK übergeben. Sie gilt bundesweit.
Sie können auf Antrag von der Gaststättenunterrichtung freigestellt werden, wenn Sie bereits bestimmte staatlich anerkannte Ausbildungsberufe mit einer Prüfung vor einer IHK, Handwerkskammer oder einer Handwerksinnung abgeschlossen haben und die Inhalte der Gaststättenunterrichtung Gegenstand der Ausbildung und Prüfung waren.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung
Kosten
Es fallen Gebühren an. Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK
Frist
Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Gegen die Bescheinigung selbst gibt es keinen formalen Rechtsbehelf, da sie lediglich die Teilnahme bestätigt. Sollte die Ausstellung verweigert werden, können Sie sich an die zuständige IHK wenden und die Überprüfung der Entscheidung beantragen.