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Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen

Nr. 99050031012000

Wenn Sie Waren exportieren, verlangen in einigen Ländern Zollbehörden, Banken oder Unternehmen des Importlandes bei der Wareneinfuhr die Vorlage bestimmter Handelsdokumente. Dazu gehören

  • das Ursprungszeugnis, das Auskunft gibt über den handelspolitischen Ursprung einer Ware,
  • Bescheinigungen von Handelsdokumenten, zum Beispiel eine Handelsrechnung.

Die Ausstellung eines solchen Dokumentes können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragen.

Ansprechpunkt

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen Nachweise über den Ursprung der Ware, zum Beispiel:

  • Ursprungszeugnisse von berechtigten Stellen oder ausländischen Kammern, die Mitglied der »World Chambers Federation« sind
  • Erklärungen-IHK für den nichtpräferenziellen Ursprung
  • Präferenznachweise, die in der EU anerkannt werden:
    • Warenverkehrsbescheinigungen (EUR.1, EUR-MED) oder präferenzielle Ursprungserklärungen
    • Lieferantenerklärungen (LE) für Präferenzware, z. B. EU oder Türkei
    • Erklärung des registrierten/ermächtigten Ausführers (REX/EA)
  • Handelsware - direkter oder indirekter Bezug: Herstellererklärung aus dem Drittland, ggf. mit Bezugsdokumenten oder Verzollungsbelegen
  • Rechnungen und Lieferscheine
    • von Herstellern in der EU, wenn die Herstellung im eigenen Betrieb erfolgt.
    • von Händlern oder Drittland-Herstellern, sofern der Ursprung von einer zur Ausstellung berechtigten Stelle bestätigt ist
  • Nachweise drittländischer Organisationen, solange kein Zweifel an deren Rechtmäßigkeit besteht
  • sonstige Nachweise in Ausnahmefällen, wenn keine der oben genannten Unterlagen vorliegt

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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