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Verbindliche Ursprungsauskunft bei nicht präferenziellem Ursprung mit Gewinnung bzw. Herstellung oder Be- und Verarbeitung innerhalb der EU erhalten

Nr. 99122014001000

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.11.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Urheber

Bearbeitungsdauer

  • 1 — 120 Tag(e)
    • Die Prüfung, ob Ihr Antrag angenommen werden kann, erfolgt in der Regel innerhalb von 30 Tagen ab Eingang. Ihr Antrag wird in der Regel innerhalb von 120 Tagen nach Annahme bearbeitet.
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